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Allgemeine Geschäftsbedingungen


                                                                Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allen Vertragsabschlüssen mit der Fa. Treppen & Türen Weiß liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Individualabreden haben Vorrang.

Unsere Preise werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, in Euro berechnet. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe hinzu.

Der Montage- und Liefertermin der Türen- und Treppenrenovierung bzw. neuer Bauelemente richtet sich grundsätzlich nach der im Auftrag angegebenen Kalenderwoche. Bei noch nicht festgelegtem Montage- oder Liefertermin wird der endgültige Termin auf Abruf vereinbart. Ist nach Auftragserteilung eine Frist von 6 Monaten verstrichen, ohne dass der Auftraggeber eine Abruferklärung abgegeben hat, ist der Unternehmer berechtigt, einen Montage- bzw. Liefertermin festzulegen. Dieser Zeitpunkt ist dem Auftraggeber 10 Tage vor dem Termin mitzuteilen.

Terminänderungswünsche des Auftraggebers können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 48 Stunden vor der Realisierung mitgeteilt werden. Eine Verlegung über die vereinbarte Kalenderwoche hinaus ist nur einmal möglich. Bei vergeblichen Anfahrten zu den vereinbarten Terminen werden die Kosten des Ausfalls voll in Rechnung gestellt.

Ermöglicht der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen nach dem festgelegten Montage- bzw. Liefertermin die Abnahme der bestellten Ware bzw. deren Montage, so kann der Unternehmer nach Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und Schadenersatz in Höhe von 30 % der Bruttoauftragssumme verlangen soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Uns bleibt vorbehalten, einen über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden Schaden geltend zu machen.  Ein Recht auf Montage entfällt und muss bauseitig vom Bauherrn übernommen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber vor Montage- bzw. Liefertermin den Vertrag kündigt. Eine Abnahme der bestellten Bauelemente erfolgt in diesem Fall zu 100% durch den Auftraggeber, auf Montage besteht kein Rechtsanspruch.

Die bestellten Waren sind teilweise Naturprodukte (z.B. Holz, Stein) sowie Kunststoffe, Glas oder Aluminium.

Materialbedingte Farbabweichungen oder Zeichnungen stellen keinen Mangel dar. Der Unternehmer übernimmt daher auch keine Verantwortung für die Veränderung, die von der Beschaffenheit der bestellten Produkte herrührt. Es gelten die jeweiligen visuellen Richtlinien der Hersteller. Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennbar sind, es sei denn, den Unternehmer trifft ein Verschulden.

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer möglichen Abänderung des Vertrages zu. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Bei Türenrenovierungen und Verglasungen kann für alte Glaseinsätze keine Gewähr für deren Erhaltung übernommen werden. Mängelrügen und Beanstandungen wegen mangelhafter oder sonst nicht vertragsgemäßer Lieferung und Montage sind unverzüglich, versteckte Mängel spätestens nach 10 Tagen unserem Unternehmen schriftlich mitzuteilen, sonst gilt die Lieferung und Montage als genehmigt. Wir verpflichten uns, angezeigte Mängel und Beanstandungen an den gelieferten, montierten oder renovierten Elementen innerhalb von 4 Wochen innerhalb unserer Geschäftszeiten nachzubessern. Der Auftraggeber hat Nachbesserungen in seinen Räumen oder Abholung der Elemente zu gestatten, andernfalls verwirkt er sein Mängelbeseitigungs-recht.

Grundsätzlich bleibt jede andere Art der Gewährleistung, außer Nachbesserung, insbesondere Schadensersatz wegen Mangel-folgeschäden, ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen seit Montage anzeigt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche und unsachgemäße Abnutzung oder Behandlung entstanden sind. Insbesondere sind die Pflegehinweise des Herstellers zu beachten.

In Ausnahmefällen werden Anzahlungen bis 80 % vor Montagebeginn fällig. Diese Anzahlung ist in bar vor Montagebeginn zu übergeben bzw. 1 Woche vor Montagetermin (nach Eingang der Anzahlungsrechnung) ohne Abzug zu überweisen.

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt per Überweisung ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Montage der bestellten Ware.

Der Auftraggeber darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder nach geschuldeten Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Auftraggebers Eigentum des Unternehmers. Verzugszinsen werden mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. 

Der Stundensatz bei Montage von neuen Bauelementen und Renovierungen beträgt 60,00 € Netto + MwSt.; bei Reparaturen      77,00 € Netto + MwSt. Eine Anfahrtspauschale wird mit 1,20 €/km berechnet (An- und Abfahrt).

Bei Renovierungen und Montagen vor Ort (beim Kunden) muss kostenfrei für Strom- und Wasserversorgung gesorgt werden.        Die sanitären Anlagen müssen vom Kunden den Monteuren ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Verbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge

Sofern der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel (Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Fax, SMS) zustande kommt, hat der Auftraggeber das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss uns

                                                           Treppen & Türen Weiß Inh. Enrico Weiß

                                                           Teichstr. 31 OT Altjeßnitz  06800 Raguhn-Jeßnitz

                                                           Telefon:            03494-78415

                                                           Fax:                  03494-790242

                                                           E-Mail:             info@treppen-tueren-weiss.de

der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass unsere Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber uns den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.


Anschrift

Teichstraße 31,
06800 Raguhn-Jeßnitz OT Altjeßnitz

Öffnungszeiten

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